» Ausgabe 452
vom 25.11.2007 (Bericht)
von Werner Popken | Im Namen des Volkes: Zum Huf
Bundesverfassungsgericht stärkt Freiheit der Berufswahl
Haben Sie es schon bemerkt? Das » Bundesverfassungsgericht hat gesprochen. Am 14. November 2007 wurde der Beschluß vom 3. Juli 2007 als Pressemitteilung verkündet: » Teile des neuen Hufbeschlaggesetzes nichtig. Zeitgleich wurde es im Wortlaut veröffentlicht; 19 Seiten lang: » Das Urteil im Wortlaut.
Die Klägergemeinschaft unter Führung der BESW, namentlich deren Verwaltungschef Dr. Alexander Wurthmann, hat gesiegt. In den entscheidenden Passagen ist das neue Hufbeschlagsgesetz für verfassungswidrig und daher nichtig erklärt worden. Der lange Kampf gegen das unsägliche Gesetz ist zu Ende. Wir können alle aufatmen. Der juristische Weg war der einzige, der zum Ziel führte. Sauber und durchschlagend.
Immer wieder hatte auch die Pferdezeitung das Thema aufgegriffen, so etwa in den Editorials › Hufbeschlag (Ausgabe 332 vom 07.08.2005) und › Gesetze (Ausgabe 403 vom 17.12.2006) sowie in der Artikelserie › Krieg der Weltanschauungen, › Fast alle unnötig getötet, › Wie kann man's besser machen? zum Thema Hufpflege (15.01., 05.02., 12.02.2006 ) von Stefan Hölzl.
Im Laufe des Jahres 2006 gingen die Wogen hoch, an Argumenten war kein Mangel, aber trotzdem hatte die Politik kein Einsehen. Die Sache war schließlich sogar so interessant, daß Journalisten sie mehrfach aufgriffen und dem gemeinen Zeitungsleser als Musterbeispiel korrupter Verhältnisse in unserer Republik präsentieren konnten:
Pferdefuß
Web. Das kommt dabei heraus, wenn Lobbyisten ahnungslosen Bürokraten den Text in die Feder diktieren – ein Gesetz zur Beseitigung des Wettbewerbs. Denn mit dem neuen Hufbeschlagsgesetz der alten Regierung, das gerade den Bundestag passiert, entledigen sich die staatlich geprüften Schmiede der Konkurrenz durch Abgänger privater Schulen. Das Berufsverbot stützt sich auf zwei üble Annahmen: daß die Kunden zu dumm sind, gute von schlechten Dienstleistern am Huf zu unterscheiden, und daß jeder, der an den Füßen der Pferde raspelt, ein Tierquäler ist, auch wenn er das schon seit Jahren erfolgreich macht. Außer er ist ein staatlich geprüfter Schmied. Wo ist der Beweis, daß die Hufpfleger oder Huftechniker mehr pfuschen als die Schmiede? Die neuen Berufe sind entstanden, weil manche Pferdebesitzer moderne Materialien an den Füßen ihrer Tiere haben wollen, die viele Schmiede ablehnen. Wenn immer noch neun von zehn beschlagenen Pferden auf den alten Eisen herumlaufen, stellt das der Branche kein gutes Zeugnis aus. Und die soll jetzt Artenschutz erhalten. Daß es auch anders geht, zeigen jene Schmiede, die auf Tradition pfeifen und ihre Kunden weitgehend auf stoßdämpfenden Hufschutz umgestellt haben. Die Ausschüsse im Bundestag wollen das mißlungene Gesetz angeblich durchwinken. Wer möchte wetten, daß der Vorgang bei großen Themen anders abläuft?
» Frankfurter Allgemeine Zeitung, Dienstag, 27. Dezember 2005, Nr. 301 / Seite 11 |
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